Immer bis zum Anschlag

Mein altes Typo­me­ter zeigt es schön: Auf mei­nem 27-Zöl­ler kom­men die Zei­len die­ses The­mes auf locker 25 Zen­ti­me­ter Brei­te. Viel zu viel.

Wenn ich auf der Suche nach einem neu­en The­me für Word­Press bin, begeg­ne ich oft einem Phä­no­men, das sich hart­nä­ckig hält: Vie­le (die weit­aus meis­ten) The­me­au­to­ren kon­zen­trie­ren sich auf Far­ben, all­ge­mei­nes Lay­out und der­glei­chen, aber kaum jemand ach­tet auf die Les­bar­keit des Tex­tes. Und dabei geht es nicht nur um die Typo­gra­fie, wor­un­ter, wie­der­um die meis­ten, bes­ten­falls die Font­aus­wahl ver­ste­hen und, wenn es hoch kommt, noch den Zeilenabstand.

Ein ganz wich­ti­ger Punkt wird stets ver­ges­sen: die Zei­len­län­ge bzw. Zeilenbreite.

Ins­be­son­de­re mehr­zei­li­ge Tex­te sind ab einer gewis­sen Län­ge schwer zu lesen. Was genau »zu lang« ist, dürf­te schwer zu defi­nie­ren sein, aber im Zei­tungs­satz gal­ten zwei Spal­ten plus Steg im Durch­satz – also nicht mehr­spal­tig umbro­chen – als noch akzep­ta­bel. Das kam etwa bei Vor­spän­nen vor oder bei Bild­zei­len. In Zen­ti­me­tern aus­ge­drückt lie­gen wir dann bei etwa 10 cm oder etwas mehr.

Das ist auf Bild­schir­men und in Zei­ten respon­si­ver Dar­stel­lung nicht ganz 1:1 umzu­set­zen, aber die Rich­tung soll­te passen.

Wenn das Lay­out höhe­re Text­brei­ten ergibt oder erfor­dert soll­te halt umbro­chen wer­den – was ja tech­nisch kei­ner­lei Pro­blem dar­stellt.

Ich jeden­falls habe schon auf die Ver­wen­dung von The­mes ver­zich­tet, wenn sol­che Basics miss­ach­tet wer­den. Oder ich habe hän­disch per CSS eingegriffen.

Ver­wandt mit die­sem Pro­blem ist die unre­flek­tier­te Ver­wen­dung von Quer­for­ma­ten bei Fotos. Für vie­le The­me­au­to­ren scheint es über­haupt nichts ande­res zu geben. Ande­re umschif­fen das Pro­blem, indem sie alles in das lang­wei­li­ge, gleich­ma­che­ri­sche Qua­drat quet­schen. Erst mit dem Auf­kom­men von Mason­ry-Lay­outs erhielt das Hoch­for­mat wenigs­tens ansatz­wei­se wie­der die Auf­merk­sam­keit, die ihm gebührt.

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